Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) zwischen Ihnen als Kunden und drexler-systemdienstleistungen vereinbart:

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen drexler-systemdienstleistungen, Stephan Drexler, Tulpenweg 1, D-97816 Lohr a. Main, (nachfolgend „drexler-systemdienstleistungen“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt drexler-systemdienstleistungen nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist unter www.drexler-systemdienstleistungen.de/agb.html jederzeit einsehbar.

Kostenvoranschlag

Auf Wunsch des Kunden erstellt drexler-systemdienstleistungen einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen.

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Kostenvoranschlages übernommen; Abweichungen von bis zu zwanzig (20) Prozent sind möglich.

Sämtliche in einem Kostenvoranschlag nicht genannten Leistungen, werden im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf Anweisung des Kunden erbracht und nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes als Zusatzauftrag verrechnet.

Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (> 20%), wird drexler-systemdienstleistungen den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Falle kündigen. Für die bis dahin vereinbarte und erbrachte Leistung hat drexler-systemdienstleistungen einen Anspruch auf Vergütung. Ein Anspruch auf Ersatz besteht für Aufwendungen, die nicht in der Vergütung enthalten sind.

Angebote, Vertragsschluss, Form

Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch drexler-systemdienstleistungen.

Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.

Angebote von drexler-systemdienstleistungen sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich drexler-systemdienstleistungen vier (4) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch drexler-systemdienstleistungen.

Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit usw. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird drexler-systemdienstleistungen eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

Leistungen

Die Einzelheiten der von drexler-systemdienstleistungen für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.

Ohne gesonderte Vereinbarung ist drexler-systemdienstleistungen nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien usw. verpflichtet.

drexler-systemdienstleistungen ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

Mitwirkungsleistungen

Der Kunde unterstützt drexler-systemdienstleistungen bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standardformat zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von drexler-systemdienstleistungen in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann angefordert werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen von drexler-systemdienstleistungen.

Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen drexler-systemdienstleistungen unverzüglich mitzuteilen.

Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Leistungsänderungen

Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Leistungsumfanges, so teilt er dies drexler-systemdienstleistungen schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz drexler-systemdienstleistungen zu vergüten.

drexler-systemdienstleistungen teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird entweder ein detaillierter Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreitet oder dargelegt, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Prüfungsdauer, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. drexler-systemdienstleistungen wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

Wünscht drexler-systemdienstleistungen eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt und ein Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2 unterbreitet. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt drexler-systemdienstleistungen.

Freigabe, Abnahme

Nach Aufforderung durch drexler-systemdienstleistungen ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6 Leistungsänderungen).

Zugang zu elektronischen Projekt-Tools (Wiki, Kundenbereich usw.)

drexler-systemdienstleistungen betreibt elektronische Projekt-Tools (Wiki, Kundenbereich usw.), auf die über das Internet zugegriffen werden kann. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum jeweiligen Projekt-Tool möglich ist. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.

Der Kunde ist verpflichtet, drexler-systemdienstleistungen unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Tool ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet.

Begriff

Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat drexler-systemdienstleistungen nicht zu vertreten. Sie berechtigen drexler-systemdienstleistungen, die betreffende Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. drexler-systemdienstleistungen wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

Rechte

drexler-systemdienstleistungen gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte Dritter bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen drexler-systemdienstleistungen und dem Kunden. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Vergütungen auf den Kunden über.

Will der Kunde von drexler-systemdienstleistungen gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der erweiterten Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken drexler-systemdienstleistungen mit dem Link zur Homepage www.drexler-systemdienstleistungen.de zu nennen.

Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Versand

Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.

Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann drexler-systemdienstleistungen die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. drexler-systemdienstleistungen wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

Fremdleistungen

drexler-systemdienstleistungen wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.

Der Kunde ist verpflichtet, drexler-systemdienstleistungen hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

Vergütung

Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist drexler-systemdienstleistungen berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

Bei einer Auftragssumme ab zweitausend (2000) Euro kann drexler-systemdienstleistungen vom Kunden eine erste Anzahlung in Höhe von fünfzig (50) Prozent der Auftragssumme unmittelbar nach Beauftragung verlangen. Ab einer Auftragssumme von fünftausend (5000) Euro verpflichtet sich der Kunde zu einer solchen Anzahlung, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze von drexler-systemdienstleistungen anwendbar.

drexler-systemdienstleistungen berechnet die durchgeführte Dienstleistung, wenn nicht anders vereinbart, in Personentagen. Ein Personentag entspricht acht Arbeitsstunden.

Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung finden die Honorarempfehlungen des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) Anwendung.

Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die drexler-systemdienstleistungen im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

Kostenvoranschläge von drexler-systemdienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.

Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von drexler-systemdienstleistungen schriftlich veranschlagten um mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigen, wird drexler-systemdienstleistungenden Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Banküberweisung und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

Mängelansprüche

Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. drexler-systemdienstleistungen ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn drexler-systemdienstleistungen die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.

Haftung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet drexler-systemdienstleistungen für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung, haftet drexler-systemdienstleistungen auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung aus übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Fremdinhalte, Domain-Namen

Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist drexler-systemdienstleistungen nicht verantwortlich. drexler-systemdienstleistungen ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus Ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte drexler-systemdienstleistungen selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde drexler-systemdienstleistungen schad- und klaglos.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von drexler-systemdienstleistungen aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum (Vorbehaltsware) von drexler-systemdienstleistungen, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden.

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Sache hat der Kunde drexler-systemdienstleistungen unverzüglich zu benachrichtigen.

Geheimhaltung, Referenznennung

Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Eine Vertragspartei kann verlangen, die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

Presseerklärungen, Auskünfte usw., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf drexler-systemdienstleistungen den Kunden auf seinen Webseiten oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine unverschlüsselte Email ein offenes Medium ist. drexler-systemdienstleistungen übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte Email geführt werden.

Datenschutz

drexler-systemdienstleistungen ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

Inhalt der Bilddateien, Beeinträchtigung von Rechten Dritter

Für die Inhalte der an drexler-systemdienstleistungen übertragenen Bilddateien ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

Für alle übermittelten Bilddateien und Schriftdateien wird vorausgesetzt, dass der Kunde über die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte verfügt. Der Kunde haftet daher für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstandenen Folgen und stellt drexler-systemdienstleistungen bei einer Inanspruchnahme durch Dritte von jeglicher Haftung frei.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Inhalt der übertragenen Dateien nicht gegen Strafgesetze, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornografie verstoßen. Gleiches gilt für rechtsradikales Gedankengut und ähnliches.

Bei einem Verstoß behalten sich drexler-systemdienstleistungen vor, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und unverzüglich Anzeige zu erstatten.

Kündigung

Verträge werden zunächst für eine Mindestlaufzeit – von i.d.R. einem (1) Jahr, sofern nicht anders im Einzelvertrag vermerkt – geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Für drexler-systemdienstleistungen liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

der Kunde für zwei auf einander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung, oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät,

bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher Verstoß gegen die Uniform Despute Resolution Policy (UDRP) nachgewiesen wird,

wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) Email ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend.

drexler-systemdienstleistungen ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von drexler-systemdienstleistungen zu vertreten.

Ausgleichsansprüche des Kunden nach der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

Speicherung und Sicherung

Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Speicherung und Sicherung sämtlicher Daten obliegt alleine dem Kunden. Ein Datenverlust aufgrund fehlender Speicherung und Sicherung geht nicht zu Lasten von drexler-systemdienstleistungen.

Pflichten des Kunden/Inhalt der Internetseiten

Für die Inhalte auf der Homepage des Kunden ist dieser allein verantwortlich. drexler-systemdienstleistungen ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Internetseiten des Kunden zu überprüfen.

In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, die geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten, insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Homepage nicht gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritte oder die guten Sitten, insbesondere rassistische rechtsradikale oder sonstige verwerfliche Inhalte verstoßen. Diesbezüglich wird ausdrücklich auf Ziffer 22. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

Für den Fall, dass drexler-systemdienstleistungen aufgrund der Verletzungen der oben genannten Pflichten durch Dritte in Anspruch genommen wird, hat der Kunde drexler-systemdienstleistungen von Schadensersatzansprüchen des Dritten freizustellen. drexler-systemdienstleistungen werden bei der Beschaffung und Pflege von Domains lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der zuständigen Organisation tätig.

Da die jeweils zuständige Organisation (z.B. DENIC, INTERNIC) eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domänen hat, gelten die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Bedingungen und Richtlinien.

drexler-systemdienstleistungen übernehmen keine Garantie, dass die beantragte Domain zugeteilt werden kann und dass evtl. zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

Sollte der Kunde bereits über eine Domain verfügen, sind die erforderlichen Daten drexler-systemdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich bei Verlust der Domain unverzüglich drexler-systemdienstleistungen zu unterrichten.

Der Kunde versichert, dass der drexler-systemdienstleistungen mitgeteilte Daten richtig und vollständig sind.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarungen der Ort von drexler-systemdienstleistungen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Gemünden a. Main. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus den das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. drexler-systemdienstleistungen hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.

Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.